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Führerscheinantrag
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Fahrerlaubnisklassen, welche ich ausbilde :Klasse B (entspricht 3) : ab 17 Jahre in Begleitung, ab 18 Jahre ohne Begleitung Pkw und kleine Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500kg plus einem Anhänger von nicht mehr als 750 kg nur, wenn die Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3500 kg nicht übersteigt und die Leermasse des Zugfahrzeugs größer ist, als die zulässige Gesamtmasse des Anhängers. Eingeschlossen sind Klasse L, M, S Klasse BE Fahrzeugkombination die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen, die nicht unter die Klasse B fallen. Eingeschlossen sind Klasse S,L,M zur Information: Klasse S: ab 16 Jahren Dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge, jeweils bis 45 km/h bis 50 ccm bei Fremdzündungsmotor bis 4kw bei Diesel- oder E- Antrieb Leermasse bis 350kg (ohne Akku bei E-Antrieb) Klasse M: (entspricht 4) ab 15 Jahre Kleinkrafträder (Höchstgeschwindigkeit 45km/h) max. Hubraum 50ccm und Fahrräder mit Hilfsmotor. ( die S50, S51 und die Schwalbe dürfen auch gefahren werden, obwohl sie laut Betriebserlaubnis 60km/h fahren dürfen. Eine Festlegung laut Einigungsvertrag. Voraussetzung ist kein Umbau, der die Leistung erhöht und die Betriebserlaubnis.) Klasse L: (entspricht 5) Zugmaschinen für Land- oder Forstwirtschaftliche Zwecke mit einer Höchstgeschwindigkeit von 32km/h, mit Anhänger 25 km/h. |
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| © 2011 Peggy Thuma |
Tel.:
01723028174 •
Info@peggys-fahrschule.de • Bahnhofstraße 6;
17139 Malchin |