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Wissenswertes zu den Prüfungen:die theoretische Prüfung: Wenn der Führerscheinantrag bei der Behörde eingereicht und von ihr bearbeitet wurde, bekommt die Fahrschule einen Prüfauftrag. Dieser ist ein Jahr lang gültig. Innerhalb dieser Zeit muss die theoretische Prüfung bestanden sein, sonst ist eine Verlängerung des Prüfauftrages erforderlich. Die ist mit unnötigen Mehrkosten verbunden (ca. 39,- Euro) Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate vor dem Erreichendes Mindestalters abgelegt werden. Eine weitere Voraussetzung ist, dass man den theoretischen Mindestunterricht absolviert hat. Eine Ausbildungsbescheinigung, welche dies bestätigt, bekommt man von der Fahrschule. Diese ist 2 Jahre gültig, ab Ausstellungsdatum. Jetzt ist es natürlich noch wichtig, dass man sich ausreichend mit den Prüfungsfragen beschäftigt hat, damit es in der Prüfung keine bösen Überraschungen gibt. Lehrmaterial bekommt man selbstverständlich, auch von der Fahrschule. Welche Lehrmittel es gibt, und was es kostet, kann man in der Fahrschule erfragen. die Gebühr (für die theor. Prüfung 20,83 Euro) mitbringen, einen Termin vereinbaren und dann kann es los gehen. Wie läuft sie ab:
Jede Frage hat eine Wertigkeit zwischen 2 und 5 Fehlerpunkten. Wurde ein Kreuz zu viel oder eins zu wenig angeklickt, ist die gesamte Frage falsch beantwortet und die Punktezahl der Frage zählt.
Die Geltungsdauer einer bestandenen theoretischen Prüfung sind 12 Monate. in dieser Zeit muss die praktische Prüfung bestanden werden, sonst muss die theoretische Prüfung wiederholt werden. Bevor man wiederholen darf, muss eine Frist von 14 Tagen vergehen. Und die Prüfgebühr wird erneut fällig. Nach bestandener Prüfung erhält man vom Prüfer eine Bestätigung. Diese ist bei der praktischen Prüfung vorzulegen. die praktische Prüfung: Frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters, jedoch nur nach bestandener theoretischer Prüfung, und praktischer Ausbildung (Grundausbildung und Mindestanzahl der vorgeschriebenen Sonderfahrstunden), darf die Praktische Prüfung durchgeführt werden. Die Gebühr für die praktische Prüfung (84,97 Euro) muss bei der Fahrschule abgegeben werden. Auch hier ist der gültige Personalausweis erforderlich. Zusätzlich die Ausbildungsbescheinigung über den theoretischen Unterricht und die gültige Bescheinigung, das die theoretische Prüfung bestanden wurde. Und auch für die praktische Ausbildung bekommt man vom Fahrlehrer eine Ausbildungsbescheinigung über die absolvierte Grundausbildung und die Mindestanzahl der vorgeschriebenen Sonderfahrten. Sie ist auch 2 Jahre, ab Ausstellungsdatum, gültig. Diese muss auch vorgelegt werden. Wie läuft die praktische Ausbildung ab: Wenn die Gebühr bezahlt wurde, bekommt man vom Fahrlehrer einen Termin. Den Ort lernt man während der praktischen Ausbildung kennen. Die Prüfungsfahrt dauert ca. 45 Minuten. Im Auto sitzen, der Prüfling, der Fahrlehrer und dahinter der Prüfer. In dieser Zeit muss der Prüfling unter Beweis stellen, das er selbständig und sicher in der Lage ist, ein Fahrzeug im Straßenverkehr zu führen. Wurde die Prüfung nicht bestanden, darf frühestens nach 14 Tagen und erneuter Überweisung der Gebühr, die Prüfung wiederholt werden. |
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| © 2012 Peggy Thuma |
Tel.:
01723028174 Info@peggys-fahrschule.de
• Bahnhofstraße 6; 17139 Malchin |