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Führerschein mit 17Wer darf Begleitperson sein?Sie müssen bei der Antragstellung namentlich benannt werden, da sie in der Prüfbescheinigung eingetragen werden. müssen mindestens 30 Jahre alt sein müssen seit wenigstens 5 Jahren (ohne Unterbrechung) im Besitz der Bahrerlaubnis Klasse B sein. dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung der Prüfbescheinigung nicht mehr als 3 Punkte im Verkehrszentralregister haben. dürfen bei der Begleitung nicht alkoholisiert sein ( nicht mehr als 0,5 Promille BAK haben) und nicht unter dem Einfluss anderer berauschender Mittel stehen. Welche Aufgabe hat die Begleitperson eigendlich?
Zur Prüfbescheinigung: Die Prüfbescheinigung wird nach bestandener praktischer Fahrerlaubnisprüfung ,sofern das Mindestalter erreicht ist, ausgehändigt. Nur in Begleitung der eingetragenen Begleitpersonen darf nun bis zum 18 Lebensjahr ein Fahrzeug der Klassen B und BE gefahren werden. Die eingeschlossenen Klassen S, M und L dürfen auch ohne Begleitperson geführt werden, da das Mindestalter für diese Klassen bereits erreicht wurde. Die Prüfbescheinigung ist bei jeder fahrt mitzuführen, und auf Verlangen von berechtigten Personen (Polizei) vorzuzeigen. Diese Bescheinigung gilt nur in Deutschland und nur bis 3 Monate nach dem 18. Geburtstag. Ab dem 18. Lebensjahr darf ohne Begleitung gefahren werden. Die Prüfbescheinigung wird zum 18. Lebensjahr gegen den Kartenführerschein, bei der Behörde getauscht.
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| © 2012 Peggy Thuma |
Tel.: 01723028174 •
Info@peggys-fahrschule.de •
Bahnhofstraße 6; 17139 Malchin |